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Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbereiche von Daniel Snaider und Susanne Bemsel, im Text folgend auch erdanziehung oder Veranstalter genannt, Gredinger Str. 10, 85128 Kinding

Stand: 15.6.07

  1. Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitzt von Daniel Snaider.
  2. Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor.
  3. Berechtigt für den Erwerb ermäßigter Karten sind Schüler und Studenten bis zum 26. Lebensjahr, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose. Der Ermäßigungsnachweis wird beim Einlass kontrolliert.
  4. Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen von erdanziehung genannten VVK-Stellen. Der Veranstalter behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer zu beschränken.
  5. Karten die über www.erdanziehung.com online reserviert wurden, liegen bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an der Tageskasse bereit zur Abholung. Sie müssen dort bezahlt werden. Werden die Karten nicht abgeholt gehen sie in den Restkartenverkauf an der Tageskasse.
  6. Bereits erworbene Eintrittskarten können bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der Hauptveranstaltung  zurückgegeben werden. Es erfolgt die volle Rückerstattung des Kaufpreises. Danach ist der Veranstalter nicht mehr verpflichtet die Karten zurückzunehmen, außer es handelt sich um eine Programmänderung oder Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters. Für verfallene Karten oder bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises.
  7. Erfolgt die Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter, so erfolgt die Rücknahme der erworbenen Karten und die Rückerstattung des Kaufpreises bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, an der die Karten erworben wurden oder über die Rücksendung der Karte mit Angabe der Bankverbindung an: Daniel Snaider, Gredinger Str. 10, 85125 Kinding.
  8. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
  9. Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt werden und die Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden. Film-, Digital, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teile der Aufführung/Ausstellung aufgenommen sind, können eingezogen werden und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass der Besitzer einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zustimmt. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
  10. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
  11. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
  12. Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf einen Sitzplatz.
  13. Den Aufforderungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, kann gegebenenfalls der Aufenthalt untersagt werden. Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
  14. Erdanziehung verpflichtet sich alle personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Die Daten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.
  15. Gerichtsstand ist Ingolstadt.
  16. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt eine branchenübliche Bestimmung in Kraft. Bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung. Es gilt deutsches Recht.

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